Psychotherapie in der Schweiz: Erfahre, was Psychotherapie kostet, wie die Krankenkasse übernimmt – und wie du Wartezeiten überbrücken kannst.
Psychotherapie ist ein zentraler Bestandteil der psychischen Gesundheitsversorgung – aber wie funktioniert das in der Schweiz praktisch? Welche Kosten kommen auf dich zu, was übernimmt die Krankenkasse und wie lange musst du auf einen Therapieplatz warten? Hier findest du klare Antworten und Handlungstipps.
1. Kosten & Kostenübernahme durch die Grundversicherung
- Seit dem 1. Juli 2022 kannst du psychologische Psychotherapie direkt mit ärztlicher Anordnung bei der Grundversicherung abrechnen.
- Die Grundversicherung deckt zunächst 15 Sitzungen. Wenn weiterer Bedarf besteht, kann dein Arzt weitere 15 Sitzungen veranlassen. Für mehr als 30 Sitzungen gilt: eine Kostengutsprache ist erforderlich. Darum kümmern wir von Lighthome uns für dich.
- Der Tarifrahmen liegt allgemein dabei bei etwa CHF 155 pro Stunde, je nach Kanton und Region in der Schweiz.
- Zusatzversicherungen können ebenfalls Kosten übernehmen – etwa wenn deine Psychotherapeutin nicht im OKP-System abgerechnet werden kann.
2. Wartezeiten & Herausforderungen beim Zugang
- Trotz zunehmender Psychotherapeutendichte – in der Schweiz sind vergleichsweise viele Fachpersonen tätig – besteht eine erhebliche Versorgungslücke, insbesondere in städtischen Zentren.
- Im Kanton Zürich zeigen Meldungen, dass 30 % der Hürden zu Beginn einer Therapie auftreten (z. B. fehlende ärztliche Anordnung), etwa die Hälfte bei der Weiterführung nach 30 Sitzungen.
- Über eine Umfrage der Krankenversicherung Sanitas: ca. 50 % der Schweizer*innen sehen in Online-Therapie eine sinnvolle Ergänzung, um Wartezeiten zu überbrücken.
3. Blick auf digitale Alternativen
- Online-Psychotherapie wird zunehmend akzeptiert und genutzt, besonders zur Überbrückung langer Wartezeiten.
- Studien belegen: Psychotherapiesitzungen per Videokonferenz werden von Nutzer:innen als wirksam und zeitsparend empfunden.
4. Dein Leitfaden: Was kannst du konkret tun?
- Ärztliche Abklärung – als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
- Strategisch Sitzungen planen – mit Probatorik bis zu 15, danach bis zu 30 Sitzungen, bei Bedarf Kostengutsprache beantragen.
- Regionale Situation prüfen – in Ballungsgebieten: Wartezeit, in ländlichen Regionen: begrenztes Angebot.
- Online-Angebote prüfen – bei Wartezeiten bieten sie eine gute Brückenlösung.
- Zusatzversicherung bei Bedarf nutzen, wenn du bestimmte Therapeut:innen bevorzugst, die nicht OKP-angesetzt sind.
Referenzen
- Avenir Suisse, 2025 – Zunahme der Psychiaterdichte trotz steigender Nachfrage. Avenir Suisse
- BAG, 2022 – Neuregelung psychologischer Psychotherapie mit ärztlicher Anordnung zur Grundversicherung. BAG
- Barémoneyer, 2024 – Grundversicherung übernimmt initial 15 Sitzungen; danach weitere 15 oder Kostengutsprache. Beobachter
- Curafutura/SRF, 2022 – Übergangstarif der psychotherapeutischen Kosten liegt bei ca. CHF 155/Stunde. SRF News
- Psychotext.ch, 2024 – Zusatzversicherungen können Therapiekosten übernehmen bei nicht OKP-angeschlossenen Therapeut:innen. Psychotext
- Sanitas/SWISSINFO, 2024 – 50 % der Bevölkerung sehen Online-Therapie als nützliche Ergänzung bei langen Wartezeiten. Swissinfo
- ZüPP (Zürcher Psychotherapeuten-Plattform), 2023 – Engpässe bei Anordnung und Fortführung nach 30 Sitzungen: Wartezeiten Problem. ZüPP